ETuS Gelsenkirchen 1934 e.V.
Fußball ist nicht alles, aber ohne Fußball ist alles nichts.

An alle Mitglieder/innen des ETuS Gelsenkirchen 1934 e.V.

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Sportkameradinnen und Sportkameraden,
gemäß § 9 der aktuellen Satzung unseres Vereins ETuS Gelsenkirchen 34 e.V. möchten wir Sie hiermit offiziell zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung einladen. Hauptpunkt der Tagesordnung wird die Neufassung unserer Vereinssatzung sein.

Die Mitgliederversammlung findet am Freitag, dem 10. Mai 2024 um 19:00 Uhr statt und wird im Jugendraum auf der Sportanlage im „Südstadion“ Haidekamp 75, 45886 Gelsenkirchen-Ückendorf abgehalten.

Da unsere zurzeit gültige Vereinssatzung aus dem Jahr 2004 stammt und somit nicht mehr der heutigen Zeit entspricht, sahen wir es als erforderlich an, eine Neufassung zu schreiben. Wir sehen die Neufassung unserer Satzung als einen wichtigen Schritt für die Weiterentwicklung unseres Vereins an. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass alle Mitglieder an diesem Prozess teilnehmen und ihre Stimme abgeben, um sicherzustellen, dass die Satzung die Interessen und Bedürfnisse der gesamten Mitgliedschaft widerspiegelt.

Außerdem wird ein Exemplar des Entwurfes der neuen Vereinssatzung im Jugendraum des Südstadion ausgelegt.

So haben alle Mitglieder unseres Vereins die Möglichkeit sich die Zeit zu nehmen, um diese Unterlagen sorgfältig zu prüfen, damit wir auf der Versammlung produktiv
diskutieren und entscheiden können. 

Neue und alte Vereinssatzung
Nachfolgend finden Sie die neue Vereinssatzung sowie die alte Fassung aus dem Jahr 2004 zum Vergleich.
Neue und alte Vereinssatzung.pdf (1.08MB)
Neue und alte Vereinssatzung
Nachfolgend finden Sie die neue Vereinssatzung sowie die alte Fassung aus dem Jahr 2004 zum Vergleich.
Neue und alte Vereinssatzung.pdf (1.08MB)


Tagesordnung der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 10.05.2024

  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Wahl eines Protokollführers
  3. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der stimmberechtigten anwesenden Mitglieder
  4. Beschlussfassung über die Neufassung unserer Vereinssatzung
    Wir weisen darauf hin, dass die Satzung bei Zustimmung ¾ der stimmberechtigten anwesenden Mitglieder in der Mitgliederversammlung alsdann beschlossen werden kann.
  5. Verschiedenes